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Zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde; zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (u. a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, oder zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
§ 1 Tuning
Keine Garantie für Motor und Getriebeschäden.
Eine Garantieversicherung kann Separat abgeschlossen werden.
§ 2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§ 3 Lieferung
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausnahmsweise ein Liefertermin verbindlich zugesagt.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Kunde kann den Kaufpreis per Vorauskasse oder Nachnahme zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist UPG GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Ist UPG GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, so ist UPG GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von UPG GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von UPG GmbH. Der Kunde darf bis auf Widerruf ihm gelieferte Ware in seinem Handelsgeschäft im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung oder bei Ratenzahlung/Zahlungs-aufschub nur unter Vereinbarung eines (verlängerten) Eigentumsvorbehaltes für UPG GmbH an seinen Abnehmer weiterverkaufen. Kommt der Kunde gegenüber UPG GmbH in Zahlungsverzug, dann gelten die Forderungen des Kunden aus Verkauf von Vorbehaltsware an seine Abnehmer als an UPG GmbH sicherheitshalber abgetreten. Auf Verlangen von UPG GmbH hat der Kunde die Adressen der Abnehmer von Vorbehaltsware und die Höhe der Wiederverkaufspreise zum direkten Einzug mitzuteilen. Die Forderung aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware erlischt nicht dadurch, dass der Kunde oder sein Abnehmer die Forderung zum Gegenstand eines Kontokorrents machen. Im Falle der Verarbeitung und/oder Verbindung der Vorbehaltsware mit nicht gehörenden Sachen erwirbt UPG GmbH einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Kunden berechneten Lieferpreises einschließlich der MwSt. Kommt der Kunde gegenüber UPG GmbH in Zahlungsverzug oder tritt eine erhebliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, ist UPG GmbH aufgrund seines Eigentumsvorbehalts ohne weiteres berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuholen und auf die Kosten des Kunden freihändig zu veräußern. Der Kunde oder, bei verlängertem Eigentumsvorbehalt, sein Abnehmer sind verpflichtet, die Vorbehaltsware unverzüglich herauszugeben. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfänden noch als Sicherheit geben. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die unter UPG GmbH Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf die nach § 6 Satz 3 abgetretenen Forderungen ist der Kunde verpflichtet, UPG GmbH hiervon sofort zu unterrichten und UPG GmbH bei der Freigabebemühung zu unterstützen, ggf. selbst Rechtsbehelfe zugunsten von UPG GmbH einzulegen.
§ 7 StVZO
Der Kunde verpflichtet sich nach der Softwareoptimierung in jedem Fall sein Fahrzeug gemäß der StVZO anzumelden.